KI-Kennzeichnungspflicht 2026 ab dem 02.08.2026: Was Du jetzt wirklich kennzeichnen musst – und was nicht
- Andre Schreiber
- vor 15 Stunden
- 6 Min. Lesezeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Bewertung Deines Einzelfalls solltest Du anwaltlichen Rat einholen.
Steht der Termin wirklich – oder wurde er verschoben?
Es kursiert die Annahme, der EU AI Act sei durch den sogenannten "Digital Omnibus" insgesamt verschoben worden. Das ist ein Missverständnis. Verschoben wurden die Fristen für Hochrisiko-Systeme; die Transparenzpflichten nach Artikel 50 werden unverändert am 2. August 2026 anwendbar.
Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt – ohne nationalen Umsetzungsspielraum.
Kurz & knapp für alle, die's eilig haben: Was soll die KI Kennzeichnungspflicht?
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, das KI sichtbar nach außen einsetzt. Die drei praxisrelevanten Punkte: Chatbots müssen Nutzer bei der ersten Interaktion erkennbar darauf hinweisen, dass sie mit einer KI sprechen. Fotorealistische KI-Bilder und -Videos (Deepfakes im weiten Sinne) müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden. KI-Texte sind nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse betreffen – klassisches Marketing-Copywriting mit menschlicher redaktioneller Kontrolle fällt in der Regel nicht darunter. Der Termin steht fest und wurde nicht verschoben. Es gibt keinen Bestandsschutz für bereits laufende Chatbots.
Warum betrifft Dich das, obwohl Du keine KI entwickelst?
Die meisten Beiträge zum EU AI Act drehen sich um Hochrisiko-Systeme in Personalauswahl oder Kreditvergabe – Themen, die den Mittelstand kaum berühren. Artikel 50 läuft dabei im Hintergrund mit, wird aber ab dem 2. August 2026 die größte Anzahl an Unternehmen direkt betreffen: jeden, der einen Chatbot betreibt, KI-generierte Bilder im Marketing einsetzt, mit Voicebots arbeitet oder KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht.

Der wichtige Unterschied: Das Gesetz trennt zwischen Anbietern (Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln – OpenAI, Anthropic, Midjourney) und Betreibern (alle, die vorhandene KI-Tools beruflich einsetzen). Die strengsten technischen Pflichten – Mehrschicht-Wasserzeichen, kryptografisch signierte Metadaten – treffen in erster Linie die Anbieter. Als Handwerksbetrieb oder Shopbetreiber bist Du fast immer Betreiber, nicht Anbieter. Das entschärft die Sache erheblich, macht sie aber nicht gegenstandslos.
Pflicht 1: Chatbots müssen sich zu erkennen geben
Das ist der Punkt mit dem größten Handlungsbedarf für kleine und mittlere Unternehmen. Sobald Nutzer direkt mit einer KI interagieren, müssen sie spätestens bei der ersten Interaktion unmissverständlich darüber informiert werden – sichtbar im Chatfenster oder als Teil der Begrüßungsnachricht, nicht versteckt in den AGB. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Bot-Antwort ist dagegen nicht erforderlich.
Und ganz wichtig: Es gibt keinen Bestandsschutz. Jeder Chatbot, der ab dem 2. August 2026 mit Nutzern interagiert, muss die Offenlegungspflicht erfüllen – egal, wie lange er schon läuft.
Konkret umsetzen: Eine Begrüßungsnachricht wie "Hallo, ich bin der digitale Assistent von [Firma]. Ich bin eine KI und helfe Dir bei ersten Fragen weiter." reicht in aller Regel aus.
Pflicht 2: Fotorealistische KI-Bilder und -Videos offenlegen
Der Begriff "Deepfake" ist im EU AI Act deutlich weiter gefasst als in der öffentlichen Wahrnehmung. Erfasst sind alle Inhalte, die reale Personen, Orte, Institutionen oder Ereignisse zeigen – einschließlich realistisch aussehender fiktiver Motive, die von einer Person fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten.
Die praktische Trennlinie ist ziemlich klar: Ein offensichtlich stilisiertes Logo, eine abstrakte Grafik, ein Produkt-Mock-up im Comic-Stil braucht keine Kennzeichnung. Ein realistisches Foto einer fiktiven Person oder ein KI-generiertes "Stockfoto" eines Meetings hingegen schon.
Für Dich heißt das: Das KI-generierte "Team-Foto" auf der Über-uns-Seite, die KI-erzeugte Person, die Dein Produkt in der Anzeige hält, das fotorealistische Lifestyle-Bild im Shop – all das fällt unter die Offenlegungspflicht.
Kurz gesagt, alle Bilder die fotorealistisch aussehen, oder eine Situation darstellen, die es noch nie gegeben hat, benötigt eine Kennzeichnung.
Pflicht 3: KI-Texte – hier ist weniger Pflicht, als viele denken
Das ist das größte Missverständnis rund um Artikel 50. Die Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte greift bei Betreibern nur, sofern diese TexteAngelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen.
Und noch entscheidender: Die Kennzeichnungspflicht von KI-erzeugten Texten entfällt, wenn diese von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden. Entscheidend ist, dass eine Person benannt ist, die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte trägt.
Klassisches Marketing-Copywriting fällt damit nicht automatisch unter die Offenlegungspflicht – auch nicht bei ausgiebiger KI-Unterstützung, solange ein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt.
Was Du trotzdem brauchst: Eine interne, dokumentierte Regelung, wer KI-Inhalte vor der Veröffentlichung prüft und freigibt. Ohne benannte Verantwortlichkeit greift die Ausnahme nicht.

Wo die Kennzeichnung stehen muss –
und wo eben nicht
Ein weit verbreiteter Irrtum: Ein Hinweis im Quellcode, Impressum, Footer oder in versteckten HTML-Metadaten genügt nicht.
Die Kennzeichnung muss klar, deutlich und für den Durchschnittsverbraucher verständlich sein – technische Metadaten allein reichen nicht aus, die Information muss für den Endnutzer sichtbar sein.
Nicht jedes KI-Bild fällt unter Artikel 50. Zwei Fälle, bei denen Du Dir die Kennzeichnung sparen kannst:
Offensichtlich erfundene, stilisierte Motive. Ein Cartoon, eine Märchenwelt mit schwebenden Inseln und feuerspeienden Drachen, ein comichaftes Produkt-Mock-up – solche Inhalte sind für jeden erkennbar fiktiv und erzeugen keine Verwechslungsgefahr mit der Realität. Ein offensichtlich stilisiertes Logo, eine abstrakte Grafik oder ein Produkt-Mock-up im Comic-Stil braucht keine Kennzeichnung. KI-Kennzeichnungspflicht 2026 zielt auf Inhalte, die echt wirken könnten – nicht auf alles, was mit KI entstanden ist.
Klassische Bildbearbeitung an echten Fotos. Wenn die Basis ein reales Foto bleibt und KI nur unterstützend eingesetzt wird – Aufhellen, Rauschen entfernen, Weißabgleich korrigieren, Oberflächen glätten –, greift die Kennzeichnungspflicht ebenfalls nicht. Wenn die Basis eines Bildes ein echtes Foto bleibt und KI lediglich zur Optimierung genutzt wird, greift die sichtbare Kennzeichnungspflicht in der Regel nicht – solche Eingriffe gelten als normale Bildbearbeitung. Reine Bearbeitungshilfen ohne wesentliche Änderung sind nicht erfasst, etwa eine Rauschunterdrückung oder ein leichtes Zuschneiden.
Eine Ausnahme gibt es hier allerdings noch: Wird ein echtes Produktfoto genommen und die Farbe mittels KI von Blau auf Rot geändert und das Rot hat eine andere Oberfläche oder Struktur wie das Blau, sollte man die KI-Kennzeichnungspflicht noch einmal hinterfragen.
Die Faustregel: Sobald aus einem echten Foto durch KI eine komplett neue, fotorealistische Szene wird, die es so nie gab (das Produkt an einem erfundenen Traumstrand, eine Mitarbeiterin bei einer Behandlung, die nie stattfand), kippt die Sache – dann lohnt sich ein kurzer, sichtbarer Hinweis wie "Mittels KI erstellt".
Auch wenn wir es bereits ganz oben am Beitrag erwähnt haben, sollten wir den Hinweis nach ca. 4 Min. Lesezeit noch einmal geben :)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Bewertung Deines Einzelfalls solltest Du anwaltlichen Rat einholen.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Für KMU gilt laut Digital Omnibus eine Bußgeldreduktion von 50 %, für Kleinunternehmen eine Reduktion von 75 %.
Für einen kleinen Betrieb ist das Bußgeldrisiko damit real, aber überschaubar.
Ehrlicher gesagt: Für die meisten Betriebe ist der praktisch relevantere Punkt nicht das Bußgeld, sondern der Vertrauensschaden. Wer KI-Inhalte nicht kennzeichnet oder aktiv verschleiert, riskiert Vertrauensverlust bei Kunden – und der lässt sich nach einem Vorfall deutlich schwerer reparieren als eine Geldstrafe.
Daher kennzeichnen wir bereits alle Magazin Bilder, welche mit KI erstellt oder modifiziert wurden bereits entsprechend.
Wie jetzt, denkst du dir, wir nutzen KI für unsere Arbeit?
Natürlich, wir wären doof wenn wir es nicht machen würden! :) Wir nutzen die KI aber mit Vorsicht und jeder Beitrag, jede Erkenntnis und jede Empfehlung die uns die KI zu Thema XY gibt, durchläuft eine oder mehrere Korrekturschleifen. Selbst für unsere Marketing Agentur und für unsere Google Ads nutzen wir KI oder KI Tools, aber wir wissen die richtigen Fragen und Gegenfragen zu stellen. Aber das ist ein anderes Thema :)

Deine Checkliste für die KI-Kennzeichnungspflicht 2026
Bestandsaufnahme: Wo im Unternehmen entstehen KI-generierte Inhalte, die nach außen gehen? (Chatbot, Bilder, Produkttexte, Voicebot, Social-Media-Grafiken)
Rollenklärung: Bist Du Betreiber oder ausnahmsweise auch Anbieter? Für die meisten Betriebe lautet die Antwort: Betreiber.
Chatbot prüfen: Weist die Begrüßungsnachricht klar auf die KI hin – sichtbar, nicht nur in den AGB?
Bildbestand durchgehen: Welche fotorealistischen Bilder auf Website, in Ads und im Shop sind KI-generiert?
Redaktionsverantwortung dokumentieren: Wer prüft und gibt KI-Texte frei? Schriftlich festhalten.
Team informieren: Jeder, der KI-Tools nutzt, sollte wissen, wo die Grenze liegt.
Übrigens: Kennzeichnungspflicht ist die eine Seite – gefunden werden die andere
Während Du Deine KI-Inhalte jetzt rechtssicher kennzeichnest, lohnt sich ein Blick auf die andere Seite derselben Entwicklung: Immer mehr Deiner potenziellen Kunden fragen nicht mehr nur Google, sondern auch ChatGPT, Perplexity oder Google AI Overviews nach einem Anbieter in Deiner Branche und Region oder nach dein Produkt bei dir im Shop. Und viele Unternehmen tauchen dort schlicht nicht auf – unabhängig davon, wie gut ihre Website bei Google rankt.
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