Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Onlineshops jetzt tun müssen
- Andre Schreiber

- 21. Juli
- 5 Min. Lesezeit
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Deines konkreten Falls wende Dich bitte an einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt.
Ist Dein Onlineshop seit 2025 überhaupt noch legal?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und es betrifft fast jeden Onlineshop in Deutschland, egal ob Shopify, Shopware oder ein anderes System. Wer nicht barrierefrei ist, riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis 100.000 Euro. Und 2026 ist die Marktüberwachung aktiv geworden. Dieser Beitrag zeigt Dir klar und ohne Panikmache, was jetzt Pflicht ist, wer betroffen ist und wie Du Deinen Shop absicherst.
Kurz & knapp für alle, die's eilig haben: Was verlangt das BFSG von Deinem Onlineshop?
Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 die allermeisten B2C-Onlineshops zur digitalen Barrierefreiheit nach dem technischen Standard WCAG 2.1 Level AA (über die Norm EN 301 549). Konkret brauchst Du unter anderem ausreichende Farbkontraste, Alt-Texte für Bilder, volle Tastaturbedienbarkeit, saubere Formular-Labels und eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung. Ausgenommen sind nur echte Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme). Reine B2B-Shops fallen ebenfalls nicht darunter. Overlay-Tools allein reichen nicht – die Fehler müssen im Code behoben werden.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act. Es verpflichtet private Unternehmen erstmals dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – damit auch Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. In Kraft getreten ist es am 28. Juni 2025, ergänzt durch die zugehörige Verordnung BFSGV.
Für Onlineshops ist der Kern einfach zusammengefasst: Dein Shop muss für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Das betrifft blinde Nutzer mit Screenreader genauso wie Menschen mit motorischen Einschränkungen, die per Tastatur navigieren, oder sehbehinderte Kunden, die auf gute Kontraste angewiesen sind. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung – ein Publikum, das ein nicht barrierefreier Shop schlicht aussperrt.

Wer ist betroffen – und wer ist ausgenommen?
Betroffen ist grundsätzlich jeder, der einen Onlineshop für Verbraucher (B2C) betreibt und darüber Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließt. Das Shop-System spielt keine Rolle: Shopify, Shopware 6, WooCommerce oder eine Eigenentwicklung – die Pflicht gilt für alle gleichermaßen. Auch Terminbuchungs-Funktionen, etwa bei Dienstleistern und Handwerkern, können darunterfallen.
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen. Erstens: reine B2B-Shops, die ausschließlich Geschäftskunden bedienen. Sobald sich Dein Angebot aber auch nur teilweise an Verbraucher richtet, greift das BFSG. Zweitens die Kleinstunternehmer-Regelung: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, ist bei Dienstleistungen von der Pflicht befreit. Wichtig: Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen – wer physische Produkte im Sinne des Gesetzes selbst in Verkehr bringt, kann trotzdem verpflichtet sein.
Ein verbreiteter Irrtum: Für Onlineshops gibt es keine Übergangsfrist. Die oft zitierte Frist bis 2030 betrifft ausschließlich physische Produkte und bestimmte Altverträge, nicht den laufenden Shop-Betrieb. Für Deinen Shop gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 vollständig. Übrigens lohnt sich der Blick auf weitere Shop-Pflichten – etwa den Widerrufsbutton im Online-Shop.
Was muss ein barrierefreier Onlineshop konkret erfüllen?
Das BFSG selbst nennt keine technischen Details – es verweist über die europäische Norm EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Standards sind damit faktisch gesetzliche Pflicht. Dahinter stehen vier Grundprinzipien, die sogenannten POUR-Prinzipien: Deine Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
In der Praxis sind es oft dieselben Punkte, an denen Shops scheitern: zu geringe Farbkontraste (der mit Abstand häufigste Mangel), fehlende Alternativtexte bei Produktbildern, Formulare und ein Checkout, die sich nicht vollständig per Tastatur bedienen lassen, fehlende oder falsche Beschriftungen von Eingabefeldern, unklare Fokus-Markierungen und eine Struktur, die Screenreader nicht sauber vorlesen können. Gerade der Checkout ist kritisch: Wenn dort eine Barriere sitzt, brichst Du nicht nur gegen das Gesetz, Du verlierst auch echte Verkäufe.

Die Barrierefreiheitserklärung: der unterschätzte Pflichtteil
Neben der technischen Umsetzung verlangt das BFSG eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung – und genau die fehlt bei vielen Shops. Das ist besonders ärgerlich, weil sie technisch schnell umzusetzen ist und trotzdem einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt ist. Sie gehört gut auffindbar in den Footer, direkt neben Impressum und Datenschutz.
Inhaltlich gehört hinein, auf welchen Standard Du Dich beziehst (EN 301 549, WCAG 2.1 Level AA), wie weit Dein Shop die Anforderungen erfüllt, welche bekannten Barrieren es noch gibt und wie Nutzer Mängel oder Feedback melden können. Damit ist die Erklärung nicht nur eine Pflichtübung, sondern auch ein Transparenz- und Vertrauenssignal gegenüber Deinen Kunden.
Was passiert bei Verstößen? Bußgeld, Abmahnung, Marktüberwachung
Die Durchsetzung läuft über zwei völlig getrennte Wege – und das macht das Risiko so real. Zum einen die behördliche Marktüberwachung: Die zuständige Landesstelle (MLBF in Magdeburg) hat ihre Arbeit Anfang 2026 aufgenommen und prüft vor allem anlassbezogen nach Beschwerden sowie stichprobenartig bei reichweitenstarken Seiten. Sie fordert zunächst zur Nachbesserung auf; wird nicht reagiert, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, im Extremfall sogar ein Vertriebsverbot.
Zum anderen – und praktisch derzeit häufiger – die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder spezialisierte Kanzleien. Seit Ende 2025 ist hier eine deutliche Abmahnwelle zu beobachten, mit Forderungen von mehreren Hundert bis über tausend Euro pro Fall. Die häufigsten Angriffspunkte sind dabei keine hochkomplexen Mängel, sondern Grundlagen: fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste, nicht bedienbare Formulare und die fehlende Barrierefreiheitserklärung. Wichtig zu wissen: Wer eine Abmahnung bezahlt, aber den Shop nicht anpasst, bleibt trotzdem im Fokus der Behörde.

Warum Overlay-Tools allein Dich nicht retten
Es klingt verlockend: ein kleines Skript einbinden, das per Klick angeblich den ganzen Shop barrierefrei macht. Diese sogenannten Overlay-Tools legen sich aber nur über die Website – sie beheben die eigentlichen Fehler im Quellcode nicht. Fachkreise und Prüfstellen lehnen Overlays als alleinige Lösung einhellig ab, und sie schützen nachweislich nicht vor Abmahnungen. Im Gegenteil: Manche Overlays verschlechtern die Bedienbarkeit für echte Screenreader-Nutzer sogar.
Der einzige verlässliche Weg ist, die Barrieren im Shop selbst zu beheben – im Theme, in den Templates, im Checkout. Eine ernüchternde Zahl aus einer Analyse von Ende 2024: Von rund 2.446 untersuchten deutschen Onlineshops erfüllten nur etwa 1 Prozent die Anforderungen vollständig. Das heißt für Dich zweierlei: Der Handlungsdruck ist real – aber Du bist mit dem Thema absolut nicht allein.
Barrierefreiheit ist Pflicht – aber auch eine Umsatzchance
Bei allem Pflicht-Charakter lohnt sich der Perspektivwechsel: Ein barrierefreier Shop ist ein besserer Shop. Klare Struktur, gute Kontraste, saubere Bedienbarkeit und ein reibungsloser Checkout helfen nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern allen Kunden – auf dem Smartphone, bei schlechtem Licht, in Eile. Das senkt Absprungraten und hebt die Conversion-Rate.
Dazu kommt ein SEO- und Sichtbarkeits-Bonus: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen – saubere Alt-Texte, klare Überschriftenstruktur, gute Semantik – sind gleichzeitig SEO-Grundlagen und helfen auch dabei, von KI-Suchmaschinen besser erfasst zu werden. Wie Du Deinen Shop gezielt für die KI-Suche aufstellst, liest Du in unserem Beitrag zur GEO-Optimierung. Und wenn Du parallel Werbung schaltest, entscheidet dieselbe saubere Technik über den Erfolg – siehe unseren Beitrag zu Performance Max für Onlineshops. Die technisch saubere Umsetzung ist genau unser Metier – mehr dazu auf unserer Seite zum Webdesign.
Fazit: Jetzt handeln, bevor die Abmahnung kommt
Das BFSG ist keine ferne Drohung mehr, sondern seit 2025 geltendes Recht mit aktiver Durchsetzung. Die gute Nachricht: Die meisten kritischen Punkte lassen sich mit einem strukturierten Vorgehen abarbeiten – Audit, Behebung der echten Fehler im Code, Barrierefreiheitserklärung, laufende Kontrolle. Wer jetzt handelt, ist raus aus dem Risiko und hat nebenbei einen schnelleren, besseren Shop. Wer wartet, spielt auf Zeit gegen eine Abmahnwelle, die gerade Fahrt aufnimmt.
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